Lieferservice und Absagen

Lieferservice

Sehr geehrte Gäste, Kunden, Freunde und Bekannte,

außergewöhnliche Umstände in Zeiten von Corona veranlassen besondere Dienstleistungen.

Wir der Gasthof Pflamminger bieten daher
von Dienstag bis Sonntag
in der Zeit von 11.30 – 13.30 Uhr und 17.30 – 20.00 Uhr einen
Lieferservice bzw. einen Abholservice
an.

Da wir auch bei dieser Dienstleistung stets unsere gewohnte Qualität erhalten wollen, haben wir eine separate Speisekarte mit zusätzlichen Tagesgerichten entworfen.

Diese finden Sie auf Facebook, auf unserer Homepage www.gasthaus-pflamminger.de oder telefonisch unter 09482 / 1770.

Bestellungen werden nur telefonisch entgegengenommen.

Tagesgerichte-Corona-KW-12

Lieferservice-Karte

Absagen

Sehr geehrte Gäste,
leider müssen wir unsere beiden Veranstaltungen im April, unser Bockbierfest am 04.04.2020 und unseren Osterbrunch am 13.04.2020 absagen. Dieses geschieht zum wohle unserer Gesundheit. Leider können wir ihnen keinen alternativ Termin anbieten.

Anbei die Info unseren Präsidentin Angela Inselkammer vom Hotel- und Gaststättenverband:

1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

Unser Restauramt

Wie die Bayrische Staatsregierung auch beschlossen hat, dürfen wir auch unsere Restaurant am Abend nicht mehr für die Öffentlichkeit öffnen.

Für unsere Hotelgäste ist unser Restaurant mit einer kleinen Karte geöffnet.

Siehe auch die Bekanntmachung des Hotel- und Gaststättenverbandes:

3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.

Unsere Kegelbahn

Leider müssen wir diese auch schliesen:

Siehe auch die Bekanntmachung des Hotel- und Gaststättenverbandes:

2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und hoffe das wir uns bald wieder sehen werden.

Euer Gasthaus Pflamminger